Der Prüfungsausschuss stimmt die Prüfungsverfahren für die Studiengänge B.A und M.A. Germanistik sowie Modulprüfungen im Rahmen des Lehramts Deutsch ab und wacht über ihre Einhaltung. Er ist somit am Institut für Germanistik für alle Prüfungsangelegenheiten zuständig. Das Gremium nimmt auch Beschwerden oder Widersprüche von Studierenden gegen bestimmte Prüfverfahren entgegen.

zur Vergrößerungsansicht des Bildes: Mann mit Anzug und Krawatte unterschreibt mit organgem Stift bei Tageslicht, Foto: Colourbox
Unterschrift, Bild:Colourbox

Weitere Aufgabenbereiche des Prüfungsausschusses:

  • Anträge auf Änderung des Themas der Abschlussarbeit,
  • Anträge auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit,
  • Klärung von Notenkonflikten,
  • Anerkennung von Studienleistungen in Zusammenarbeit mit der Studienfachberatung.

Im Prüfungsausschuss sind Hochschullehrerinnen und -lehrer, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende vertreten.

  • 4. September 2023
  • 30. Oktober 2023
  • 18. Dezember 2023
  • 22. Januar 2024
  • 4. März 2024
  • 15. April 2024
  • 27. Mai 2024
  • 1. Juli 2024

Hochschullehrer:innen:

  • Prof. Dr. Dirk Oschmann (Vorsitzender)
  • JP Dr. Anna Stemmann
  • Dr. Robert Mroczynski (Vertretung der Professur)
  • Prof. Dr. Barbara Schlücker

Vertretung:

  • Prof. Dr. Sebastian Seyferth
  • Prof. Dr. Beat Siebenhaar

 

Wissenschaftliche Mitarbeitende:

  • Dr. Markus Wiegandt
  • Dr. Marianna Lohmann

Vertretung:

  • Dr. Marit Heuß
  • Dr. Christian Schütte

 

Studierende: 

  • Michael Heiming

Vertretung:

  • Lena Sophie Voss

Beratend:

  • Sabine Conrad

Anrechnungen von Studienleistungen anderer Studiengänge und/oder Universitäten aus dem In- und Ausland werden von den für Ihren (neuen) Studiengang zuständigen Studienfachberaterinnen und -berater vorgenommen. In besonders komplexen Fällen kann die Studienfachberatung den Prüfungsausschuss zu Rate ziehen.

Antragsformular
PDF 114 KB

Anträge an den Prüfungsausschuss sind 14 Tage vor dem jeweiligen Termin elektronisch einzureichen. Bitte lassen Sie Anträge auf Änderung der Themenstellung oder Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten vorab von dem/der Betreuer:in Ihrer Arbeit unterschreiben.

Anfragen zur Anerkennung der Studienleistungen erfolgen ausschließlich im persönlichen Gespräch zu den Sprechzeiten oder nach Terminvereinbarung.

Von Mailanfragen bitten wir abzusehen.

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